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   VG Augsburg, 18.06.2015 - Au 2 E 14.1733   

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VG Augsburg, 18.06.2015 - Au 2 E 14.1733 (https://dejure.org/2015,20192)
VG Augsburg, Entscheidung vom 18.06.2015 - Au 2 E 14.1733 (https://dejure.org/2015,20192)
VG Augsburg, Entscheidung vom 18. Juni 2015 - Au 2 E 14.1733 (https://dejure.org/2015,20192)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wiedererteilung der Approbation als Arzt nach früherem Widerruf; Vorwegnahme der Hauptsache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Eilrechtsschutzverfahren, Approbation, Wiedererteilung, Unzuverlässigkeit, Unwürdigkeit, Verhältnismäßigkeitsgebot, Versagungsgrund, Fehlverhalten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.11.2012 - 3 B 36.12

    Wiedererteilung der Approbation; Wiedererlangung der Würdigkeit; Zurückstellung

    Auszug aus VG Augsburg, 18.06.2015 - Au 2 E 14.1733
    Hat er die Würdigkeit oder Zuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes zweifelsfrei wiedererlangt und liegt auch sonst kein Versagungsgrund vor, hat er einen Anspruch auf erneute Erteilung der Approbation (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.2010 - 3 C 22.09 - BVerwGE 137, 1 zur Wiedererteilung der Berufserlaubnis eines Logopäden; B.v. 15.11.2012 - 3 B 36.12 - juris Rn. 6).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Kammer anschließt, ist geklärt, dass ein Arzt unwürdig im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO ist, wenn er ein Fehlverhalten gezeigt hat, das mit dem Berufsbild und den allgemeinen Vorstellungen von der Persönlichkeit eines Arztes schlechthin nicht zu vereinbaren ist, und er daher nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötig ist (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, B.v. 27.1.2011 - 3 B 63.10 - juris Rn. 4; B.v. 6.3.2003 - 3 B 10.03 - juris Rn. 3; B. v. 15.11.2012 a.a.O.).

    Entsprechend setzt die Wiederherstellung der Würdigkeit voraus, dass sich die Sachlage "zum Guten geändert hat" (vgl. BVerwG, B.v. 15.11.2012 a.a.O. Rn. 7), nämlich der Arzt das erforderliche Ansehen und Vertrauen zurückerlangt hat.

    Im Wiedererteilungsverfahren sind daher im Rahmen einer Gesamtbetrachtung Art und Schwere des Fehlverhaltens sowie der zeitliche Abstand zu den die Unwürdigkeit begründenden Verfehlungen zu berücksichtigen, des Weiteren alle Umstände, die nach Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens eingetreten sind (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.2010 a.a.O. Rn. 11; B.v. 15.11.2012 a.a.O. Rn. 7).

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09

    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf;

    Auszug aus VG Augsburg, 18.06.2015 - Au 2 E 14.1733
    Hat er die Würdigkeit oder Zuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes zweifelsfrei wiedererlangt und liegt auch sonst kein Versagungsgrund vor, hat er einen Anspruch auf erneute Erteilung der Approbation (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.2010 - 3 C 22.09 - BVerwGE 137, 1 zur Wiedererteilung der Berufserlaubnis eines Logopäden; B.v. 15.11.2012 - 3 B 36.12 - juris Rn. 6).

    Im Wiedererteilungsverfahren sind daher im Rahmen einer Gesamtbetrachtung Art und Schwere des Fehlverhaltens sowie der zeitliche Abstand zu den die Unwürdigkeit begründenden Verfehlungen zu berücksichtigen, des Weiteren alle Umstände, die nach Abschluss des behördlichen Widerrufsverfahrens eingetreten sind (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.2010 a.a.O. Rn. 11; B.v. 15.11.2012 a.a.O. Rn. 7).

    Dabei werden das Verhalten des Antragstellers, die nach Abschluss des Widerrufsverfahrens eingetretenen Umstände sowie der zeitliche Abstand zu den Verfehlungen und die seit der Bestandskraft der Widerrufsentscheidung verstrichene Zeit zu berücksichtigen sein (BVerwG, U.v. 28.4.2010 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus VG Augsburg, 18.06.2015 - Au 2 E 14.1733
    Solchen die Hauptsache vorwegnehmenden Anträgen ist im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO nur ausnahmsweise dann stattzugeben, wenn das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, nachträglich nicht zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte (BVerwG, B.v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 - NVwZ-RR 2014, 558; BayVGH, B.v. 17.2.2014 - 7 CE 13.2514 - juris Rn. 8 ff.).

    Würde der Antragsteller mit einer einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits das in einem Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel erreichen, ist an die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (BVerwG, B.v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 - NVwZ-RR 2014, 558).

  • BVerwG, 27.01.2011 - 3 B 63.10

    Zahnarzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Sexualdelikt; Strafurteil;

    Auszug aus VG Augsburg, 18.06.2015 - Au 2 E 14.1733
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Kammer anschließt, ist geklärt, dass ein Arzt unwürdig im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO ist, wenn er ein Fehlverhalten gezeigt hat, das mit dem Berufsbild und den allgemeinen Vorstellungen von der Persönlichkeit eines Arztes schlechthin nicht zu vereinbaren ist, und er daher nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötig ist (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, B.v. 27.1.2011 - 3 B 63.10 - juris Rn. 4; B.v. 6.3.2003 - 3 B 10.03 - juris Rn. 3; B. v. 15.11.2012 a.a.O.).

    Wird daher eine Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 BÄO erteilt, so lässt dies darauf schließen, dass die Voraussetzungen für die Approbation im Erteilungszeitpunkt nicht vorgelegen haben (so LSG München, B.v. 27.1.2011 a.a.O. Rn. 26).

  • VG Augsburg, 10.03.2016 - Au 2 K 14.1732

    Klage auf Wiedererteilung der ärztlichen Approbation nach Vorstrafe

    Auszug aus VG Augsburg, 18.06.2015 - Au 2 E 14.1733
    Hierüber ist noch nicht entschieden worden (Verfahren Au 2 K 14.1732).

    Gemessen daran sind die Erfolgsaussichten der Klage im Verfahren Au 2 K 14.1732 nach derzeitigem Stand als offen zu beurteilen.

  • BVerwG, 06.03.2003 - 3 B 10.03
    Auszug aus VG Augsburg, 18.06.2015 - Au 2 E 14.1733
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Kammer anschließt, ist geklärt, dass ein Arzt unwürdig im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO ist, wenn er ein Fehlverhalten gezeigt hat, das mit dem Berufsbild und den allgemeinen Vorstellungen von der Persönlichkeit eines Arztes schlechthin nicht zu vereinbaren ist, und er daher nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötig ist (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, B.v. 27.1.2011 - 3 B 63.10 - juris Rn. 4; B.v. 6.3.2003 - 3 B 10.03 - juris Rn. 3; B. v. 15.11.2012 a.a.O.).
  • VGH Bayern, 17.02.2014 - 7 CE 13.2514

    Antrag auf Verpflichtung zur Auskunftserteilung im Wege der einstweiligen

    Auszug aus VG Augsburg, 18.06.2015 - Au 2 E 14.1733
    Solchen die Hauptsache vorwegnehmenden Anträgen ist im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO nur ausnahmsweise dann stattzugeben, wenn das Abwarten in der Hauptsache für den Antragsteller schwere und unzumutbare, nachträglich nicht zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte (BVerwG, B.v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 - NVwZ-RR 2014, 558; BayVGH, B.v. 17.2.2014 - 7 CE 13.2514 - juris Rn. 8 ff.).
  • LSG Bayern, 27.01.2011 - L 12 KA 85/10

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Gleichstellung zwischen Bewährungserlaubnis

    Auszug aus VG Augsburg, 18.06.2015 - Au 2 E 14.1733
    Eine Zurückstellung der Entscheidung über den Antrag und die Erteilung lediglich einer Berufserlaubnis nach § 8 Abs. 1, Abs. 2 BÄO kommen dann nicht in Betracht (siehe auch LSG München, B. v. 27.1.2011 - L 12 KA 85/10 B ER - juris Rn. 26).
  • VG München, 12.04.2016 - M 16 K 15.3571

    Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs

    Nach der gesetzlichen Regelung kann eine Erlaubnis nach § 8 BÄO dann erteilt werden, wenn noch nicht alle Voraussetzungen für die Erteilung einer Approbation erfüllt sind, insbesondere, wenn noch kein Verhalten prognostiziert werden kann, das eine Unwürdigkeit oder eine Unzuverlässigkeit ausschließt (vgl. VG Augsburg, B.v. 18.6.2015 - Au 2 E 14.1733 - juris Rn. 18; VG Freiburg, U. v. 22.5.2007 - 1 K 1634/06 - juris Rn. 27; VG München, U.v. 6.8.2002 - M 16 K 01.2779 - juris Rn. 40).
  • VG Augsburg, 10.03.2016 - Au 2 K 14.1732

    Klage auf Wiedererteilung der ärztlichen Approbation nach Vorstrafe

    Einen Antrag des Klägers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Erteilung der ärztlichen Approbation lehnte die erkennende Kammer mit Beschluss vom 18. Juni 2015 ab (Verfahren Au 2 E 14.1733); die dagegen gerichtete Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 16. September 2015 zurück (21 CE 15.1414).
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